auf Basis DGUV Vorschrift 68, § 7, DGUV Grundsatz 308-001 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand) sowie der BetrSichV §§ 3, 9.
Der Lehrgang zum Gabelstaplerfahrer vermittelt Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse die zum sicheren Führen dieser Fahrzeuge notwendig sind:
Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert:
Im theoretischen Teil erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften.
Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Führen eines Gabelstaplers. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln, die für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern notwendig sind, kennen.
Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Die DGUV Vorschrift 68 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern vor. Nach § 7 darf der Unternehmer nur Personen mit dem Steuern von Flurförderzeugen beauftragen, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachweisen können.
Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit schriftlich beauftragt sind.
Abschluss:
Bei bestandener Prüfung wird ein “Fahrausweis für Flurförderzeuge“ ausgehändigt